Kooperationsangebot · Lahn-Dill-Kreis
1.000 € Tippgeberprämie für
erfolgreiche Immobilienvermittlung
Sie kennen jemanden, der über einen Immobilienverkauf nachdenkt? Empfehlen Sie uns weiter — und sichern Sie sich eine attraktive Tippgeberprämie bei erfolgreicher Vermittlung.
1.000 €
Pauschale Tippgeberprämie
Pro erfolgreichem Verkaufsabschluss
Für wen ist das Angebot gedacht?
Unternehmen mit Kundenkontakt
Viele Berufsgruppen kommen in ihrer täglichen Arbeit mit Menschen in Kontakt, bei denen ein Immobilienverkauf kurz- oder mittelfristig zum Thema wird — bei Erbschaften, Umzügen, Pflegefällen oder Vermögensneuordnungen.
Pflegedienste & Seniorenbetreuung
Bei Übergang ins Pflegeheim wird die Immobilie oft verkauft
Umzugsunternehmen
Erste, die von geplanten Wohnungswechseln erfahren
Haushaltsauflösungen
Klassischer Indikator für anstehenden Verkauf
Bestattungsunternehmen
Bei Erbschaften besteht häufig Veräußerungsbedarf
Versicherungsmakler
Erfahren von Lebensereignissen Ihrer Kunden
Handwerksbetriebe
Bei Sanierungsanfragen vor geplantem Verkauf
So funktioniert's
In 4 Schritten zur Prämie
Tipp einreichen
Sie melden uns einen potenziellen Verkäufer — schriftlich über das Formular oder telefonisch
Wir kümmern uns
Kontaktaufnahme mit dem Eigentümer — natürlich nur mit dessen Einverständnis
Sie bleiben informiert
Wir halten Sie über den Stand der Vermittlung auf dem Laufenden
1.000 € erhalten
Nach notarieller Beurkundung und Rechnungstellung erhalten Sie Ihre Prämie
💰 Konkretes Rechenbeispiel
350.000 €
Verkaufspreis Beispiel
Notartermin
Erfolgreich abgeschlossen
1.000 €
Ihre Tippgeberprämie
Klare Regeln
Voraussetzungen für die Prämienzahlung
Damit alles transparent und rechtssicher abläuft, gelten folgende Bedingungen:
Notarielle Beurkundung erforderlich
Die Prämie wird ausgezahlt, wenn der Verkauf notariell beurkundet und unsere Maklerrechnung gestellt wurde
Objekt noch nicht bekannt
Die Immobilie ist uns noch nicht bekannt und nicht öffentlich inseriert
Einverständnis des Eigentümers
Der Eigentümer muss mit der Kontaktaufnahme einverstanden sein
Rechtmäßiger Tipp
Kein Verstoß gegen Datenschutz, keine unzulässige Kaltakquise, keine Täuschung
Keine Standesrechtspflichten
Sie unterliegen nicht berufsbedingt einem Provisionsverbot (z.B. als Notar, Rechtsanwalt, Steuerberater)
Kein direktes Verhältnis
Sie sind nicht selbst Eigentümer oder Ehe-/Lebenspartner des Verkäufers
Vorteile auf einen Blick
Eine Zusammenarbeit, von der beide profitieren
Attraktive Pauschale
1.000 € pro erfolgreich vermittelter Immobilie
Volle Transparenz
Regelmäßige Updates zum Stand der Vermittlung
Persönliche Betreuung
Ihr Kontakt wird professionell und respektvoll behandelt
Lokale Marktkenntnis
Wir kennen Wetzlar und den Lahn-Dill-Kreis
Tipp jetzt einreichen
Schnell und unkompliziert
Füllen Sie das Formular aus oder rufen Sie uns direkt an. Alle Angaben werden vertraulich behandelt.
Häufige Fragen
FAQ Tippgeberprämie
Wann genau wird die Prämie ausgezahlt?
Nach erfolgreicher notarieller Beurkundung des Verkaufs und Rechnungsstellung unsererseits. In der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Zahlungseingang.
Muss ich den Eigentümer vorher fragen?
Ja. Aus rechtlichen und datenschutzrechtlichen Gründen muss der Eigentümer mit der Kontaktaufnahme durch uns einverstanden sein.
Kann ich mehrere Tipps geben?
Selbstverständlich. Pro erfolgreich vermitteltem Verkaufsabschluss erhalten Sie jeweils 1.000 €.
Was passiert, wenn der Verkauf nicht zustande kommt?
Die Prämie ist erfolgsbasiert. Kommt es nicht zur notariellen Beurkundung, wird keine Prämie fällig. Sie tragen aber auch keinerlei Risiko.
Schließen wir einen schriftlichen Vertrag?
Bei wiederholter Zusammenarbeit gerne. Für einmalige Tipps reicht die Bestätigung über das Online-Formular plus unsere schriftliche Auftragsbestätigung.
Jetzt mitmachen
Empfehlen Sie uns weiter — wir bedanken uns mit 1.000 €
Sprechen Sie uns persönlich an oder reichen Sie Ihren Tipp direkt online ein.